Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt ist die Zusammenstellung folgender Unterlagen hilfreich:

 

  • Fertigen Sie am Besten zeitnah ein Gedächtnisprotokoll an, in welchem Sie den Behandlungsverlauf und Ihre gesundheitlichen Beschwerden beschreiben. Ihr Gedächtnisprotokoll ist eine wichtige Arbeitshilfe für den Anwalt.

  • Worin sehen Sie den Arzt-/Behandlungsfehler?

  • Falls mehrere Ärzte oder Zahnärzte an der Behandlung (Vor- und Nachbehandler) beteiligt waren, fertigen Sie eine Liste mit der Anschrift des Arztes/der Ärztin, den Behandlundszeiträumen und den Behandlungsmaßnahmen an. Bei einer Behandlung im Krankenhaus genügt die Angabe der Abteilung, in der Sie behandelt worden sind.

  • Ihre Behandlungsunterlagen müssen Sie nicht selbst anfordern. Die Beiziehung der Behandlungsunterlagen gehört zur anwaltlichen Tätigkeit. Sollten Sie jedoch im Besitz von Arztberichten sein, so halten Sie Kopien bereit.

  • Halten Sie die Versicherungsdaten (Versicherungsnummer) Ihrer Krankenversicherung bereit.

  • Wenn Sie Ausgaben haben, die im Zusammenhang mit der vermuteten Fehlbehandlung stehen: Sammeln Sie die Belege/Quittungen (z.B. Zuzahlungen zur Physiotherapie oder zu Medikamenten, etc.).

  • Wenn Sie Verdienstausfall geltend machen wollen, so stellen Sie die Unterlagen über den Krankengeldbezug zusammen und halten die letzten drei regulären Lohnabrechnungen bereit.

  • Die Aufzählung ist beispielhaft. Sie ersetzt selbstverständlich nicht das persönliche Gespräch mit der Anwältin.