Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt ist die Zusammenstellung folgender Unterlagen hilfreich:
Fertigen Sie am Besten zeitnah ein Gedächtnisprotokoll an, in welchem Sie den Behandlungsverlauf und Ihre gesundheitlichen Beschwerden beschreiben. Ihr
Gedächtnisprotokoll ist eine wichtige Arbeitshilfe für den Anwalt.
Worin sehen Sie den Arzt-/Behandlungsfehler?
Falls mehrere Ärzte oder Zahnärzte an der Behandlung (Vor- und Nachbehandler) beteiligt waren, fertigen Sie eine Liste mit der Anschrift des Arztes/der Ärztin,
den Behandlundszeiträumen und den Behandlungsmaßnahmen an. Bei einer Behandlung im Krankenhaus genügt die Angabe der Abteilung, in der Sie behandelt worden sind.
Ihre Behandlungsunterlagen müssen Sie nicht selbst anfordern. Die Beiziehung der Behandlungsunterlagen gehört zur anwaltlichen Tätigkeit. Sollten Sie jedoch im
Besitz von Arztberichten sein, so halten Sie Kopien bereit.
Halten Sie die Versicherungsdaten (Versicherungsnummer) Ihrer Krankenversicherung bereit.
Wenn Sie Ausgaben haben, die im Zusammenhang mit der vermuteten Fehlbehandlung stehen: Sammeln Sie die Belege/Quittungen (z.B. Zuzahlungen zur Physiotherapie
oder zu Medikamenten, etc.).
Wenn Sie Verdienstausfall geltend machen wollen, so stellen Sie die Unterlagen über den Krankengeldbezug zusammen und halten die letzten drei regulären
Lohnabrechnungen bereit.
Die Aufzählung ist beispielhaft. Sie ersetzt selbstverständlich nicht das persönliche Gespräch mit der Anwältin.