Tätigkeitsbereiche im Medizinrecht und Patientenrecht

Durchsetzung von Ansprüchen nach Behandlungsfehlern von Ärzten, Zahnärzten, Kosmetikerinnen oder gegen  Hersteller von Medizinprodukten. Geltendmachung von

 

  • Schmerzensgeld
  • materiellem Schadenersatz
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden

 


Unterstützung erfahren die Mandanten auch bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern.

 

Bestätigt sich ein Behandlungsfehler,  nimmt Frau Rechtsanwältin Schweitzer Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses auf, um die entstandenen Ansprüche, wie z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, durchzusetzen.

 

In den Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung aufgrund mangelnder Bereitschaft von Arzt/Versicherung nicht gelingt, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Dabei berät Frau Schweitzer ihre Mandanten in allen Stadien der Interessenvertretung über anfallende Kosten und stimmt die einzelnen Schritte mit ihnen ab. Der Tätigkeitsbereich von Frau Schweitzer beschränkt sich nicht nur auf den Raum Bonn, Köln und Koblenz, sondern erfasst auch entferntere Städte.  Die Interessenvertretung erfolgt in NRW sowie bundesweit.

Neben dem Arzthaftungsrecht betreut Frau Rechtsanwältin Schweitzer Mandaten, die durch einen Unfall/Verkehrsunfall zu Schaden gekommen sind. Sofern es um die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund erlittener Verletzungen geht, profitieren die Mandanten von der im medizinrechtlichen Bereich gewonnenen Erfahrung. Dies insbesondere, wenn es um die Auswertung von Arztberichten oder sonstigen medizinischen Unterlagen geht.

 

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Patienten sollten sich zur Durchsetzung ihrer Rechte stets an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, da sich Fachanwälte speziell fortgebildet und ihre besondere Erfahrung  gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben.