Was tun bei fehlerhaftem Zahnersatz

 

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten bei schlecht sitzendem Zahnersatz Hilfestellung von Seiten ihrer Krankenkasse.

 

Wurde dem Zahnarzt die Gelegenheit gegeben, Nachbesserungsarbeiten, auch mehrfach, vorzunehmen und sitzt der Zahnersatz noch immer schlecht, kann und sollten Patienten über die Krankenkasse ein sogenanntes "Mängelgutachten" in Auftrag geben.

 

In einem solchen Gutachten werden Mängel des Zahnersatzes festgehalten und festgestellt ob diese durch Nachbesserungen beseitigt werden können oder ob der Zahnersatz neu angefertigt werden muss.

 

Dabei sollten Patienten, sofern das Vertrauen nicht vollkommen zerstört ist, dem Zahnarzt Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Mitunter kann dies auch eine Neuanfertigung sein.

 

Bei festgestellten Mängeln und einem Vertrauensverlust in den Behandler, sollte ein Zahnarztwechsel immer nur in Abstimmung mit der Krankenkasse und gegebenenfalls nach anwaltlicher Konsultation erfolgen, da andernfalls hohe Zusatzkosten anfallen können.

 

Ist der Zahnersatz fehlerhaft erstellt worden, so können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum stehen. Das Mängelgutachten ist dabei für den Anwalt eine wichtige Arbeitshilfe.

 

Frau Rechtsanwältin Schweitzer ist seit vielen Jahren für Patienten bei fehlerhaften Zahnersatz tätig, vermittelt die Rückzahlung der Behandlungskosten und setzt eventuelle  weitere Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche  für die geschädigten Patienten durch.